ESRS vereinfacht: Wie Unternehmen die doppelte Materialität künftig pragmatischer umsetzen können

Als Fundament für eine wirksame Nachhaltigkeits-Strategie und ein standardkonformes Nachhaltigkeits-Reporting müssen Unternehmen die für sie relevanten oder „materiellen“ Themen bestimmen. Die erste Version der ESRS schrieb dafür einen sehr komplizierten, bürokratischen Prozess vor. Die nun vereinfachten ESRS erlauben ein Vorgehen mit Augenmass. Unternehmen erleichtern sich die Arbeit, wenn sie diese Vereinfachungen bei einer Überarbeitung oder Neuerstellung ihrer „Double Materiality Assessment (DMA)“ im Blick halten.

Die ESRS Vereinfachung: von Listenkonformität zu Informationswesentlichkeit

Bereits mit den ESRS aus dem Jahr 2023 hat die Europäische Kommission die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (double materiality assessment, DMA) als verpflichtenden Einstieg in die CSRD Berichterstattung verankert: Unternehmen müssen sowohl die Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt (Impact‑Materialität) als auch die daraus entstehenden finanziellen Risiken und Chancen (Finanz-Materialität) systematisch bewerten. Im Rahmen des „Omnibus“ Pakets zur Vereinfachung von CSRD und ESRS beauftragte die Kommission die EFRAG, die bestehenden Standards zu straffen und praxisnäher zu gestalten. Die im November 2025 veröffentlichten Entwürfe der „vereinfachten/simplified ESRS“ reflektieren diese Zielsetzung: Sie reduzieren die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte‑ und verschieben die DMA‑Logik von einer detaillierten, prozessbasierten Aufgabe hin zu einer klarer auf die Entscheidungsrelevanz der Informationen ausgerichteten Analyse. Diese Entwürfe wurden zwischenzeitlich von der Europäischen Kommission überarbeitet und am 6. Mai als Revised ESRS veröffentlicht, die für einen Monat (bis zum 3. Juni 2026) zur öffentlichen Kommentierung stehen. Am Konzept der Wesentlichkeit hat die Kommission keine Änderungen vorgenommen, sondern die im folgenden beschriebenen Prozess-Verschlankungen nur nochmals unterstrichen.

Wie sich die DMA‑Prozesse unterscheiden

In der 2023 in Kraft getretenen ESRS-Version 1 ist die DMA ein umfassendes, systematisches Vorgehen: Unternehmen starten mit einer Themen Longlist aus ESRS 1 AR 16 (insgesamt 94 Themen, Sub-Themen und Sub-Sub-Themen), identifizieren für jedes davon potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks und Opportunities – IROs) und bewerten diese auf beiden Achsen der doppelten Wesentlichkeit. Dieser Ansatz folgt dem sogenannten “bottom-up”-Ansatz. Die ESRS sehen zudem eine hohe Dokumentationsdichte vor: Die Durchführung des Prozesses, die verwendeten Schwellen, die Rolle von Stakeholdern und die Begründung einzelner Wesentlichkeitsentscheidungen müssen im Detail beschrieben werden, um die Auditierbarkeit der DMA Ergebnisse sicherzustellen.

Der Entwurf der vereinfachten ESRS bringt hier eine Verschiebung: Die doppelte Wesentlichkeit bleibt als Konzept, wird aber stärker über das Prinzip der „Information Materiality“ gefiltert. Also darüber, ob die Offenlegung einer Information für die Entscheidungen der Kapitalgeber und anderer Stakeholder relevant ist, und nicht nur, ob sie in der ESRS Themenliste auftaucht (derzeit: ESRS 1, Appendix A). Die Themenliste wird in der neuen Fassung eher als eine Orientierung verstanden, nicht als zwingender Ausgangspunkt für eine Prüfung sämtlicher Einzelpunkte („bottom-up“). Unternehmen dürfen stattdessen eine Top-down‑Herangehensweise wählen und sich von Geschäftsmodell, Strategie, Wertschöpfungskette und bekannten Risikoprofilen leiten lassen, um Themen als „eindeutig wesentlich“ oder „eindeutig nicht wesentlich“ einzustufen.

Darüber hinaus soll die Methode der DMA Prozesse schlanker werden: Die vereinfachten ESRS betonen, dass die Informationen zu IROs und zu den Datenpunkten „ohne unzumutbaren Aufwand oder Kosten“ erhoben werden sollen und qualitative, begründete Beurteilungen zulässig sind[NS1] [NS2] [MN3] [MN4] . Zudem dürfen nun auch bestehende Massnahmen und Policies in der Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen berücksichtigt werden – ein Vorgehen, dass vormals oft praktiziert wurde, aber in den ESRS aus dem Jahr 2023 nicht vorgesehen war.

Ein weiterer Aspekt in den vereinfachten ESRS, der weniger die DMA selbst betrifft, aber spätestens in der Berichterstattung an Relevanz gewinnt, ist die Quantifizierung der finanziellen Wesentlichkeit. Über ESRS 2 SBM-3 sind Unternehmen nun gehalten, wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen nicht nur qualitativ zu beschreiben, sondern deren potenzielle finanzielle Effekte, soweit möglich, auch zahlenmässig zu unterlegen. Das rückt die ESRS-Berichterstattung näher an etablierte Prozesse des Risk Managements und an IFRS-Anforderungen heran, etwa hinsichtlich der Offenlegung klimabezogener Risiken in der Finanzberichterstattung.

Was die Änderungen für Ihr Unternehmen bedeuten

Die neue Fassung soll ermöglichen, dass bestehende Risiko-, Governance‑ und Steuerungsprozesse stärker in die DMA integriert werden, statt eine separate, aufwendige Themenprüfung aufzubauen. Das Ergebnis der DMA wird nun an der Qualität der Argumentation statt an der Vollständigkeit jeder Detail Scoring‑Tabelle gemessen. Das Ergebnis bleibt aber weiterhin eine gut dokumentierte, nachvollziehbare DMA, die sich klar an Geschäftsmodell, Strategie und Wertschöpfungskette orientiert.

Nächste Schritte zur Annahme der vereinfachten ESRS

Nach der oben erwähnten Kommentierungsphase wird die Europäische Kommission die vereinfachten ESRS schnellstmöglich verabschieden. Das EU-Parlament sowie der Europäische Rat haben dann zwei Monate Zeit, Widerspruch einzulegen1. Passiert dies nicht, treten die vereinfachten ESRS nach Ablauf der Widerspruchsfrist in Kraft.

Fazit: Was ist zu tun – und wie die ESRS-Vereinfachung‑ Schweizer und deutsche Unternehmen unterstützt

Die ESRS Simplifizierung ist kein Wegfall der Anforderungen, sondern eine Verschiebung von formalem Aufwand zu klarer Entscheidungslogik. Für Unternehmen in der Schweiz und in Deutschland ergeben sich daraus konkrete Handlungsempfehlungen:

  • Nutzen Sie die Übergangszeit, um eine DMA Struktur aufzubauen, die sich eng an Geschäftsmodell, Strategie und Governance orientiert, statt erst einmal jedes ESRS Thema in feinster Detailgliederung zu prüfen.
  • Die DMA ist eine Basis, um den Weg Richtung ESRS zu ebnen. Beginnen Sie mit einer ESRS konformen Roadmap, um Daten und Informationssysteme zu testen und bereits einen ersten „Mockup“ oder „ESRS Light“ Bericht zu erstellen.

Damit können die vereinfachten ESRS Regeln als Chance gelesen werden: Sie reduzieren unnötige Komplexität, stärken die Verbindung von Nachhaltigkeits‑ und Finanzthemen und helfen Unternehmen, sich auf die Kernanforderungen der europäischen Berichterstattung vorzubereiten.

1 Die zweimonatige Widerspruchsfrist kann auf Anfrage von Parlament oder Rat um einen weiteren Monat verlängert werden.


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