Praxis-Leitfaden: nichtfinanzielle Berichterstattung nach Art. 964a ff. OR

Ab 2024 ist für die grossen Schweizer Unternehmen die Erstellung eines nichtfinanziellen Berichts Pflicht gemäss Art. 964a ff. OR. Dies erfordert die sorgfältige Sammlung, Bewertung und Konsolidierung relevanter Daten für das Jahr 2023 sowie die Implementierung von Massnahmen zur Bewältigung wesentlicher Risiken. Die kürzlich eingeführten Haftungsregelungen für Verwaltungsräte unterstreichen die Bedeutung dieser neuen Offenlegungspflichten.

Alle betroffenen Firmen haben in den vergangenen Monaten – oft unter erheblichem Druck – viel gelernt, welche Schwierigkeiten und auch welche neuen Chancen sich dabei ergeben. Basierend auf der über 20-jährigen Projekterfahrung und der Zusammenarbeit mit zahlreichen Kunden in der aktuellen Berichtssaison hat Sustainserv festgestellt, dass die im Praxis-Leitfaden empfohlenen Schritte massgeblich zum Erfolg beitragen:

  • Investieren Sie in die Grundlagenarbeit, inklusive einer soliden Materialitätsanalyse.
  • Berücksichtigen Sie die Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung konsequent in der Gesamtkonzeption Ihrer Unternehmensberichterstattung.
  • Rapportieren Sie adäquat zu Menschenrechten, auch innerhalb Ihrer Lieferkette.
  • Berücksichtigen Sie die neuen gesetzlichen Verpflichtungen und Haftungen in Ihrer Prozessplanung, besonders hinsichtlich der nötigen Freigaben.

Sustainserv steht für einen Erfahrungsaustausch zur Verfügung, um sich über Optionen für eine wirksame und effiziente Wesentlichkeitsanalyse, Klimaberichterstattung nach TCFD oder Vorbereitung auf verpflichtende oder freiwillige Umsetzung der europäischen CSRD/ESRS-Anforderungen auszutauschen.

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