Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Es handelt sich um eine neue Gesetzgebung, die viele Unternehmen erstmalig rechtlich dazu verpflichtet, in naher Zukunft über ihre ESG-Themen zu berichten.
Die betroffenen Unternehmen müssen ihre Berichte nach den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) erstellen, in denen detailliert festgelegt ist, wie die Unternehmen Daten erheben und über eine Vielzahl von umwelt-, sozial- und governance-bezogenen Themen berichten müssen.
Eines der Kernelemente der ESRS ist der Standard für die doppelte Wesentlichkeitsberichterstattung, in dem dargelegt wird, wie Unternehmen die für sie relevanten Themen definieren, zu denen sie Angaben machen müssen. Die Themen werden auf der Grundlage zweier grundlegender Kriterien ausgewählt: Themen, die in finanzieller Hinsicht auf den Unternehmenswert einwirken (auch Outside-In Materialität genannt), und Themen, bei denen das Unternehmen durch seine Tätigkeit Auswirkungen auf die Umwelt, die Gesellschaft und andere Geschäftsbereiche hat (Inside-out genannt). Es reicht dabei aus, dass ein Thema eines der beiden Kriterien erfüllt, damit es in der CSRD-konformen Berichterstattung offengelegt werden muss.
Wer wird davon betroffen sein?
Schätzungsweise 49.000 europäische Unternehmen werden unter die CSRD fallen und müssen daher CSRD-konforme Berichte erstellen. Die CSRD gilt für alle börsennotierten Unternehmen auf dem EU-Markt, einschließlich KMU, und für große Unternehmen, unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind, vorausgesetzt, sie erfüllen zwei der drei folgenden Kriterien:
- Umsatz von mehr als 40 Mio. EUR im Haushaltsjahr
- Vermögenswerte von mehr als 20 Mio. EUR im Haushaltsjahr
- Über 250 Mitarbeiter
Wichtig hinzuzufügen ist, dass auch Nicht-EU-Unternehmen mit erheblicher Tätigkeit, d.h. einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro in der EU, ebenso wie kleine und nicht komplexe Finanzinstitute und firmeneigene Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie Pensionskassen die Vorschriften erfüllen müssen.
Über was muss ich berichten?
Der ESRS geben den Rahmen, der vorschreibt, welche Informationen Unternehmen in ihren Berichten gemäß der CSRD offenlegen müssen und wie sie darüber berichten sollen. Danach müssen Unternehmen über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Wertschöpfungskette auf die Umwelt und die Menschen berichten. Darüber hinaus müssen die Unternehmen angeben, wie sich Fragen der Nachhaltigkeit auf den Cashflow, die Finanzlage und die finanzielle Leistungsfähigkeit auswirken.
Es gibt 11 thematische Standards, die unter die drei ESG-Bereiche fallen:
- Umwelt
Klimawandel, Verschmutzung, Wasser- und Meeresquellen, biologische Vielfalt und Ökosysteme, Ressourcen- und Kreislaufwirtschaft.
- Soziales
Arbeitskräfte, Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinden, Verbraucher und Endverbraucher.
- Governance
Governance, Risikomanagement und interne Kontrolle; Geschäftsgebaren.
Angemessene Standards für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie sektorspezifische Standards werden derzeit von der EFRAG, dem Beratungsgremium für Rechnungslegung der Europäischen Union, erörtert und sollen in Zukunft veröffentlicht werden.
Ich berichte bereits über Nachhaltigkeit – wie bin ich betroffen?
Selbst Unternehmen, die bereits nach GRI oder SASB berichten, werden die Auswirkungen der CSRD und der ESRS spüren und müssen sich darauf vorbereiten. Die CSRD zielt nicht nur darauf ab, die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen zu vervielfachen und die Verpflichtung zur Berichterstattung nach einem doppelten Wesentlichkeitsstandard einzuführen, sondern auch den Umfang der zu berichtenden ESG-Informationen zu erweitern.
Unternehmen, die nach GRI berichten, können ihre Verfahren zur Erfassung von ESG-Daten nutzen, müssen aber zusätzliche Granularitätsebenen für ihre ESG-Positionen hinzufügen und sich auch an die Offenlegungsanforderungen (sogenannte «disclosure requirements») der ESRS anpassen, die in der Regel sehr technisch und streng sind.
Wann werden die Vorschriften in Kraft treten?
Die CSRD wird zunächst für große, börsennotierte Unternehmen gelten, die bereits der NFRD (dem Vorgänger der CSRD) ab dem 1. Januar 2024 unterliegen und die im Jahr 2025 auf der Grundlage von Daten aus dem Jahr 2024 Bericht erstatten müssen. Als nächstes sind große Unternehmen an der Reihe, die nicht unter die NFRD fallen. Sie werden ab 2025 der Richtlinie unterliegen und müssen in ihren Berichten für das Jahr 2026 entsprechende Angaben zu den Daten des Geschäftsjahres 2025 machen. Kleine und mittlere Unternehmen und firmeneigene Versicherungsunternehmen werden dann folgen und im Jahr 2027 über Daten aus dem Jahr 2026 berichten, und schließlich werden Unternehmen aus Drittländern im Jahr 2029 zur Berichterstattung verpflichtet sein.
In den kommenden Jahren werden immer mehr Unternehmen gezwungen sein, ihre ESG-Verpflichtungen und die damit verbundenen Daten besser zu verstehen. Der erste Schritt besteht darin, sich mit dem Entwurf der ESRS vertraut zu machen und herauszufinden, wie sich diese auf Ihr Unternehmen auswirken werden.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und besprechen Sie mit uns, wie Sustainserv Sie bei der Umsetzung der CSRD und der ESRS unterstützen kann. Wir können Ihnen dabei helfen, herauszufinden, wo Sie in Bezug auf Nachhaltigkeit stehen, ab wann Sie nach CSRD und ESRS berichten müssen, und was Sie tun müssen, um die CSRD- und ESRS-Verordnungen einzuhalten.