GRI Standards Update: Was kommt da? Und was bedeutet das für Berichterstatter?

GRI Standards Materials

Die kürzlich veröffentlichten neuen Universellen GRI Standards sollen eine bessere und einheitlichere Nachhaltigkeitsberichterstattung gewährleisten. Die Aktualisierung bringt erhebliche Veränderungen in der Berichterstattungspraxis und dem Nachhaltigkeitsmanagement mit sich. Die neuen GRI Standards gelten für Berichte, die ab 1. Januar 2023 veröffentlicht werden.

Warum wurden die GRI Standards überarbeitet und was sind die wichtigsten Änderungen?

Um der wachsenden Nachfrage der Stakeholder nach Transparenz gerecht zu werden, hat GRI die Universellen Standards 2021 überarbeitet. Die Änderungen betreffen hauptsächlich die Integration von Menschenrechten, die Bestimmung der Wesentlichkeit und die Berücksichtigung wachsender regulatorische Anforderungen.

Die wichtigsten Ziele der Überarbeitung sind:

  • Förderung einer relevanteren und vollständigeren Berichterstattung
  • Grössere Klarheit über GRI Konzepte, Berichterstattungsgrundsätze und Angaben
  • Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit der GRI Standards
  • Förderung einer konsistenten Anwendung
  • Einbindung von Angaben zu Menschenrechten
  • Integration der Berichterstattung zu Sorgfaltsprüfung (Due Dilligence)
  • Klärung von Ansätzen zur Anwendung der GRI Standards und deren Einhaltung

Die neuen Universellen GRI Standards stehen im Einklang mit den UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights), den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den OECD-Leitlinien für die Sorgfaltspflicht bei verantwortungsvollem Geschäftsgebaren und den ICGN-Grundsätzen für Global Governance.

Eine Reihe führender Organisationen weltweit haben die Überarbeitung öffentlich unterstützt, darunter die UN Working Group on Business and Human Rights, das OECD Centre for Responsible Business Conduct , Sustainable Markets with UN-PRI (Principles for Responsible Investment), die Internationale Arbeitgeberorganisation, der Internationale Gewerkschaftsbund, das Interfaith Center on Corporate Responsibility und Shift, das Kompetenzzentrum für die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Das sind die wichtigsten Änderungen der Universal Standards

Abschaffung der Berichterstattungs-Optionen „Kern“ und „Umfassend“

Jetzt gibt es nur noch eine Möglichkeit in Übereinstimmung mit den GRI-Standards zu berichten.

Grössere Anpassungen beim früheren GRI 102 (jetzt GRI 2) – alle Angaben sind neu verpflichtend

GRI hat kein Stein auf dem anderen gelassen: Zahlreiche Angaben wurden zusammengefasst, neue Angaben kamen hinzu, einige wurden gestrichen und andere wurden in GRI 1 oder GRI 3 verschoben. gibt es nun mehr verpflichtende Angaben für bisherige „Kernberichterstatter“ – insbesondere in Bezug auf Corporate Governance und die Beteiligung des Verwaltungsrats und der Geschäftsführung am Nachhaltigkeitsmanagement.

Überarbeiteter Ansatz zur Bestimmung der Wesentlichkeit von Themen

Der überarbeitete Ansatz zur Bestimmung der Wesentlichkeit umfasst die Sorgfaltspflicht und spiegelt die Erwartungen an Unternehmen wider, ihre Auswirkungen (Impacts) auf die nachhaltige Entwicklung zu managen. Neu definiert nur noch die Bedeutung der „Auswirkung auf die Menschen und den Planeten“, was ein Thema wesentlich macht. Das Kriterium „Relevanz für die Entscheidungsfindung der Stakeholder“ wurde aufgegeben.

Höhere Anforderungen an die Berichterstattung zu Menschenrechten

Neu gibt es drei verpflichtende Angaben zu Menschenrechten, darunter die Berichterstattung zur Menschenrechts-Policy des Unternehmens und deren Anwendungsbereich, die Sorgfaltsprüfung und Korrekturmassnahmen. Darüber hinaus muss das Unternehmen bei wesentlichen Themen, die sich auf die Menschenrechte auswirken, die Auswirkungen beschreiben und den Prozess zu deren Ermittlung offenlegen.

Verstärkte Konzentration auf die Berichterstattung zu den Auswirkungen (Impact Reporting)

Nicht nur, dass die Auswirkungen neu die Wesentlichkeit eines Themas bestimmen, es gibt auch zusätzliche Anforderungen zur Berichterstattung zu den Auswirkungen und den Massnahmen, die ergriffen werden, um die negativen Auswirkungen anzugehen oder die positiven Auswirkungen zu steuern.

Einführung von Sektor-Standards

Um eine einheitliche Berichterstattung zu sektorspezifischen Auswirkungen zu fördern, plant GRI die Entwicklung von etwa 40 Sektor-Standards. Nach dem Sektor-Standard für die Öl- und Gasindustrie, der zusammen mit den neuen Universellen Standards veröffentlicht wurde, werden Standards für die Sektoren Kohle, Bergbau, Landwirtschaft, Aquakultur und Fischerei entwickelt. Danach folgen die Sektoren Lebensmittel und Getränke, Textilien und Bekleidung, Banken, Versicherungen, Vermögensverwaltung, Versorgungsunternehmen, erneuerbare Energien, Forstwirtschaft und Metallverarbeitung. Die vollständige Liste der Sektoren finden Sie hier.

Die GRI Standards sind weiterhin modular aufgebaut. Neu bestehen sie aus drei Komponenten: Universelle Standards, Themenspezifische Standards und Sektor-Standards. Die Unternehmen sind verpflichtet, die Sektor-Standards anzuwenden, sofern solche vorhanden sind.

GRI Training von Sustainserv

Sustainserv bietet GRI zertifizierte Schulungen zu den neuen GRI Standards. Weitere Informationen und die Schulungsdaten finden Sie auf unserer GRI Training Seite und auf LinkedIn und Twitter.

Unsere Meinung zu den Änderungen

Wir befürworten die Überarbeitung der Universellen GRI Standards aus drei Gründen:

Erstens sind die neuen Standards leichter zu verstehen und bieten Unternehmen, die derzeit gemäss GRI berichten, eine klarere Orientierung.

Zweitens sind die neuen GRI Standards kompatibel mit der Schweizer Regulierung zur nichtfinanziellen Berichterstattung von Unternehmen (KVI Gegenvorschlag) und erleichtern somit die Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderungen.

Und schliesslich bieten die überarbeiteten Universellen GRI Standards beste Voraussetzungen, die neuen gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der EU-Direktive zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) zu erfüllen.

Unsere Empfehlungen für die Anpassung der Nachhaltigkeitsberichterstattung an die neuen GRI Standards

Da die überarbeiteten Universellen GRI Standards für Berichte gelten, die ab dem 1. Januar 2023 veröffentlicht werden, kommen die neuen Standards bereits für die Berichterstattung zum Berichtsjahr 2022 zur Anwendung. Unsere Empfehlungen für Kunden umfassen daher im Wesentlichen vier Punkte:

  1. Führen Sie unmittelbar nach der Veröffentlichung Ihres Nachhaltigkeitsberichts 2021 eine detaillierte Gap-Analyse durch.
  1. Nehmen Sie eine neue Wesentlichkeitsanalyse vor, um die Bedeutung der Auswirkungen Ihres Unternehmens auf die Menschen und den Planeten zu bestimmen (im Minimum: bewerten Sie die Auswirkungen der bestehenden wesentlichen Themen auf die Menschen und den Planeten).
  1. Führen Sie eine Sorgfaltsprüfung bezüglich Menschenrechte durch und entwickeln Sie eine Menschenrechts-Policy, falls Ihr Unternehmen noch keine hat.
  1. Passen Sie die Daten- und Informationssammlung frühzeitig an die neuen Vorgaben an.

Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns, Ihnen mehr darüber zu erzählen.

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